Schutzstatus
Auf dieser Seite wird dargestellt, in welcher Form das Schießhausgelände geschützt ist.
Sofern Sie mehr zu dem Schutzstatus lesen möchten, folgen Sie bitte den Links. Einige der nachfolgenden Seiten befinden sich noch im Aufbau.
Im Einzelnen
Denkmalausweisung und Denkmalbegründung
Das Schießhausgelände mit Schießhaus der Büchsenschützengesellschaft steht nach dem Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG) seit dem 9. Januar 1992 unter Denkmalschutz. Da das g. n. Objekt die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 ThürDSchG erfüllt und somit Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen ist, wurde es vom Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie gemäß § 4 ThürDSchG in das Denkmalbuch eingetragen. Denkmalausweisung Denkmalbegründung
Umgebungsschutz
Der Umgebungsschutz für das Kulturdenkmal Schießhausgelände beginnt gemäß § 13 Abs. 3 Thüringer Denkmalschutzgesetz an der Grundstücksgrenze. Umgebungsschutz
Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Weimar
Das Schießhausgelände steht aufgrund seiner städtebaulichen Eigenart des Gebiets und aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt nach der g. n. Erhaltungs- und Gestaltungssatzung unter Schutz.
Erhaltungssatzung und Gestaltungssatzung
Baumschutzsatzung der Stadt Weimar
Sofern die Stadt Weimar nachweisen kann, dass das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und
Archäologie der denkmalschädlichen Bebauung auf dem Kulturdenkmal Schießhausgelände zugestimmt hat, tritt die Baumschutzsatzung der Stadt Weimar wieder in Kraft. Das öffentliche Intresse an der Erhaltung von 58 Bäumen ist höher zu bewerten als die Bebauung des Geländes zu Gunsten von Privatpersonen. Baumschutzsatzung
Bei der Bewahrung des Kulturdenkmals und der erhaltenswerten Bäume auf dem Schießhausgelände bitten wir Sie, uns zu unterstützen.