Unsere Informationen zu den Aussagen der OB- Kandidaten und des amtierenden Oberbürgermeister Herrn Stefan Wolf zum Kulturdenkmal Schießhausgelände finden Sie hier
Schießhausgelände
Bürgerschaftliches Engagement für das mehrfach geschützte Schießhausgelände mit dem Schießhaus der Weimarer Büchsenschützengesellschaft Am Schießhaus 1, 99425 Weimar, Gemarkung Weimar, Flur 23, Flurstück 11/6
Am Anfang des 19. Jh. wurde der Weimarer Büchsenschützengesellschaft ein neues Terrain an der Straße Am Schießhaus zugewiesen. Der Berliner Architekt Heinrich Gentz, zu jener Zeit beim Wiederaufbau des Weimarer Schlosses tätig, fertigte 1803 den Entwurf, der von Palladios Landvillen inspiriert ist. Wie bei diesen greifen Arkaden in den umgebenden Freiraum. Das Schießhaus steht in einem landschaftlichen Wirkungsraum, der mit Sichtbeziehungen von und zur Stadt und sogar ehemals bis nach Tiefurt bewusst beachtet wurde. Informieren Sie sich bitte unter Bedeutung über den Entwurf von Heinrich Gentz und dem denkmalgeschützten Schießhausgelände [weiter]
Zum Tag des offenen Denkmals informiert die Bürgerinitiative die Öffentlichkeit vor Ort über die Situation.
Der für das Schießhaus zwingend notwendige Wirkungsraum, ist wegen einer geplanten Überbauung mit Einfamilienhäusern akut gefährdet. Bei der Erhaltung und Nutzung soll nicht die Wirtschaftlichkeit, sondern zu Lasten des Denkmals die höchstmögliche Rendite zugunsten des Mehrheitseigentümers, des Freistaates Thüringen, maßgeblich sein. In den einzelnen Rubriken können Sie sich über die denkmalschädliche Bebauung auf dem Denkmal Schießhausgelände und die Arbeit der Bürgerinitiative informieren. Der Oberbürgermeister der Stadt Weimar hat bei der Vorstellung seines Bebauungsplanentwurfes die Fällung von 58 Bäumen und die denkmalschädliche Bebauung auf dem Denkmal Schießhausgelände angekündigt. Die Ministerpräsidentin und der Wirtschaftsminister des Freistaates Thüringen, der auch Aufsichtsratsvorsitzender der landeseigenen Immobiliengesellschaft LEG ist, verstecken sich hinter der Planungshoheit der Stadt Weimar und den sog. Trägern öffentlicher Belange, die im Bebauungsplanverfahren beteiligt werden.
Bei der Bewahrung des Kulturdenkmals und der erhaltenswerten Bäume auf dem Schießhausgelände bitten wir Sie, uns zu unterstützen.
Wichtiger Hinweis aus aktuellem Anlaß: Die Homepage der Bürgerinitiative (BI) „Rettet das Schießhausgelände jetzt“ ist die einzige Stelle, in der sie sich in abgestimmter Form äußert. Meinungen, Kommentare und Informationen an anderer Stelle, die angeblich im Namen der BI im Internet veröffentlicht werden, sind nicht autorisiert. | U. Dryander (Sprecher der BI)